Kfz Eintragung

Kfz-Eintragung (Änderungsabnahme)

Die Kfz-Eintragung ist erforderlich, wenn technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Gemäß §19 Abs. 3 StVZO müssen Umbauten und Anbauteile begutachtet werden, damit die Betriebserlaubnis bestehen bleibt.

Wir prüfen Ihr Fahrzeug fachgerecht und stellen das entsprechende Prüf­dokument zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.

Ablauf der Kfz-Eintragung

Die Begutachtung beginnt mit der Prüfung der vorliegenden Unterlagen wie ABE oder Teilegutachten. Anschließend erfolgt eine technische Kontrolle der verbauten Teile gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Prüfbericht zur Eintragung bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Was wird geprüft:

Die Prüfung erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften der StVZO.

Häufige Fragen zur Eintragung

Die Eintragung ist notwendig, wenn die Änderung nicht vollständig durch eine gültige ABE abgedeckt ist.
Ohne Eintragung kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Eine nicht eingetragene Änderung kann Bußgelder sowie versicherungsrechtliche Probleme verursachen.

Alle Umbauten ohne vollständige ABE oder mit Teilegutachten gemäß §19 StVZO.

Ein Termin wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Kurzfristige Termine sind möglich.

Die Dauer beträgt in der Regel 20 bis 40 Minuten.

Die Betriebserlaubnis kann erlöschen und es drohen Bußgelder.

Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle Gutachten oder ABEs.

Termin & Kontakt

Ihr Ansprechpartner für HU, Kfz-Eintragungen, Unfall- und Schadengutachten sowie Fahrzeugbewertungen in Mannheim.
Transparente Abläufe, klare Beratung und gesetzeskonforme Prüfungen.

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